Katrin Oellers | Miriam Müller



Erstkontakt


Schon ganz früh in der Schwangerschaft können Sie Kontakt zu uns aufnehmen und einen ersten Gesprächstermin vereinbaren. Wir besprechen mit Zeit und Ruhe, wie Sie sich die Betreuung in diesem wichtigen Lebensabschnitt vorstellen. Bei diesem ersten Treffen findet ein ausführliches Gespräch eine sogenannte Anamnese statt.

Schwangerschaftsvorsorge

Mit Feststellen Ihrer Schwangerschaft haben Sie gesetzlichen Anspruch auf die Schwangerschaftsvorsorge.
Die Vorsorgen finden bis zur 32. Schwangerschaftswoche alle 4 Wochen statt, danach in 2-wöchigem Abstand. Ab dem errechneten Entbindungstermin sind CTG-Kontrollen alle 2 Tage sinnvoll.
Alle Vorsorgeuntersuchungen - außer Ultraschall - einschließlich CTG-Schreiben, der notwendigen Blutabnahmen und das Ausstellen des Mutterpasses können von uns gemäß den Mutterschaftsrichtlinien durchgeführt werden. Die Befunde wie z.B. Wachstum, Lage und Herztöne Ihres Kindes, Blutdruck, Urin- und Blutuntersuchungen, werden gemeinsam besprochen und in Ihrem Mutterpass dokumentiert. Es steht Ihnen frei, ob Sie die Untersuchungen bei uns oder im Wechsel mit Ihrem Frauenarzt/ärztin durchführen lassen. Gerne kommen wir auch zu Ihnen nach Hause, um Ihnen Fahrt und Wartezeiten zu ersparen, egal ob am Wochenende oder an Feiertagen .Sie brauchen keine Überweisung von Ihrem Frauenarzt und müssen keine Quartalspauschale bezahlen.

Die Kosten tragen die gesetzlichen Krankenkassen.


Hilfe bei Schwangerschaftsbeschwerden

Diese Hilfe können Sie zum Beispiel bei Wassereinlagerungen in Händen und Beinen (Ödeme), vorzeitigen Wehen, Bluthochdruck, Sodbrennen, BEL etc. in Anspruch nehmen. Für die Untersuchungen nehmen wir uns ausreichend Zeit, sodass auch Raum für Ihre Fragen, Wünsche und Unsicherheiten bleibt.

Zu unseren Behandlungsmethoden gehören

  • Akupunktur und Moxen
  • Homöopathie
  • Anthroposophische Medizin
  • Aromatherapie
  • bewährte Hebammenhilfen

Außerdem bieten wir in diesem Rahmen Einzelgeburtsvorbereitungskurse an, wenn sie z.B. wegen vorzeitigen Wehen an ihr Zuhause gebunden sind.
Hierzu wird ein ärztliches Attest ihres Frauenarztes benötigt.